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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AbAstris UG
Schillerstraße 66
74348 Lauffen am Neckar
AbAstris
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, 
Lieferungen und Leistungen zwischen der AbAstris UG (haftungsbeschränkt), 
Schillerstraße 66, 74348 Lauffen am Neckar (nachfolgend "AbAstris") und ihren Kunden, 
sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB als auch für Unternehmer i. 
S. d. § 14 BGB. Besondere gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben 
unberührt.
1.3 Es gelten die Vorschriften des deutschen Rechts sowie einschlägige Bestimmungen 
des Europäischen Rechts, insbesondere:
• Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte,
• Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken,
• Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist der Verkauf und ggf. die Installation von:
• Photovoltaik-Modulen (PV-Module),
• metallischen Unterkonstruktionen für PV-Anlagen,
• PV-Balkonkraftwerken sowie
• der dazugehörigen elektronischen Komponenten (z. B. Wechselrichter, 
Energiemanager, Stromzähler).
• Stahlkonstruktionen (z.B. Carport, Pergola, etc.)
• Industrieprodukte, wie Gasgeneratoren
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2.2 Alle gelieferten Komponenten entsprechen mindestens den geltenden technischen 
Normen und EU-Vorgaben:
• PV-Module: EN IEC 61215, EN IEC 61730,
• Metallkonstruktionen: DIN EN 1993 (Eurocode 3), DIN EN 1090,
• Elektronik: EN 50549-1/-2, VDE-AR-N 4105,
• PV-Balkonkraftwerke: Anforderungen gem. EU-Ökodesign-Richtlinie und Plug-in 
PV Sicherheitsstandards.
• Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
• Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU – PED)
• Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
• EMV-Richtlinie (2014/30/EU)
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote von AbAstris sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine 
ausdrückliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Lieferung zustande.
3.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen 
Bestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils 
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug, 
sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Bei Zahlungsverzug behält sich AbAstris das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 
BGB zu berechnen.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich 
zugesagt wurden.
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5.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse 
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AbAstris.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist AbAstris 
berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
7. Gewährleistung und Garantie
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB.
7.2 Eine darüberhinausgehende Garantie wird nur gewährt, wenn sie ausdrücklich und 
schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Im Gewährleistungsfall steht AbAstris das Recht zur Nacherfüllung zu. Erst bei 
Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag 
zurücktreten.
8. Rücktritt vom Vertrag
8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei:
• nachgewiesener Falschlieferung 
• oder nachgewiesenem Mangel, der auf AbAstris zurückführbar ist
zulässig.
8.2 Eine einseitige Vertragsauflösung durch den Kunden ohne rechtlich anerkannte 
Grundlage ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 AbAstris haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
verursacht wurden.
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9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AbAstris nur bei Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, 
vertragstypischen Schaden.
9.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist 
ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1 AbAstris verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der 
gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
10.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder 
Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie das Recht auf 
Datenübertragbarkeit.
10.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig 
oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses 
erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
12. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Lieferung und ggf. Installation erforderlichen 
Voraussetzungen (z. B. Zugang zum Dach, Elektroanschluss) bereitzustellen.
12.2 AbAstris verpflichtet sich zur fachgerechten Lieferung und ggf. Installation der 
vereinbarten Komponenten nach dem Stand der Technik.
12.3 Beide Parteien verpflichten sich zu kooperativer Zusammenarbeit und zur 
unverzüglichen Information über etwaige Störungen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN￾Kaufrechts.
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13.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AbAstris.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam 
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar 
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon 
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige 
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen 
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. 
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der 
Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Juli 2025

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